Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage
Am 18. Juli 2006 entschied das 5. Kammergericht Berlin (Az. 5 W 156/06), dass anders als bisher gängige Praxis einem Käufer mit einem gewerblichen Verkäufer bei eBay nicht ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen, sondern sogar einen Monat zustehe.

Kammergericht Berlin: Kunden haben einen Monat Wiederrufsrecht
Der Vorsitzende Richter Haase und die Richter am Kammergericht Dr. Pahl und Dr. Hess stützen sich dabei unter anderem auf die Formulierung, dass gemäß §355 Abs. 2 S. 2 BGB die Widerrufsfrist einen Monat beträgt, wenn die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluß erfolgt. Die Richter vertragten hierbei die Auffassung, dass die Darstellung der Wiederrufsbelehrung auf dem Bildschirm dieser Forderung nicht gerecht wird. Dies sei nur dann der Fall, wenn der Käufer die Wiederrufsbelehrung z.B. ausdrucke oder auf Festplatte speichere.
Laut der Zusamenfassung von Rechtsanwalt Steinle in seinem Blog bedeutet dies im Detail folgendes:
Im Klartext bedeutet dies, dass bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern über eBay auf eine Widerrufsfrist von einem Monat hingewiesen werden muß.
Andernfalls laufen Sie Gefahr, aus diesem Grunde wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.
Das Urteil kann inkl. Begründung hier nachlesen werden.






