Archivierung von Blogs

Bild von Dr. Marcus Gossler unter GNU Free Documentation License
Bisher war ich immer der Auffassung gewesen, dass ich meine Inhalte frei anbiete und wenn jemand möchte, dann darf er auch gerne einen Ausdruck von meiner Seite machen, er kann sich die Inhalte auch offline speichern und ich habe auch nichts gegen Kommentare oder Verlinkungen von anderen Seiten und Blogs. ABER wenn mir jemand sagt, ich müsse ihm nun regelmäßig eine vollständige Kopie schicken, die auch auf seinem System laufen muss, dann finde ich das nicht witzig.
Quasi dieses Szenario bzw. etwas sehr Ähnliches soll kommen, wenn es nach den Wünschen unserer Politiker geht. Nach den Wünschen unserer geschätzten Politiker, soll jeder Webmaster bzw. jeder Betreiber eines Blogs, einer Homepage, einem Portal und anderen Internetdiesten künftig regelmäßig eine vollständige und vor allem auch auf den Systemen der Deutschen Nationalbibliothek lauffähigen Version ihres Angebotes zu Archivierungszwecken einreichen.
„Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können…“
Dies interpretiere ich bisher übrigens so, dass ich denen je nach System einen passenden Webserver, einen Datenbankserver, mein Projekt, das Backend etc. zur Verfügung stellen soll. Dabei stellt sich neben der Frage der technischen Machbarkeit auch die Frage nach den Kosten.
In einer sehr aktuellen Presseveröffentlichung der BITKOM geht die BITKOM auf die geschätzen Kosten von rund 115 Million EUR für WebBlog-Betreiber und Unternehmen ein, die nur ausgehend von .de Domains, min. auf die Betreiber zukommen wird. Die wirklichen Kosten könnten aber deutlich höher liegen, da ja z.B. Firmen häuft auch .com Domains nutzen, Blogger auch schon mal auf .info Domains nehmen und wenn man das Land verläßt oder dies vorhat, so betreibt man evtl. auch noch eine Domain des entsprechenden Lands wie z.B. .jp.
… aber Web-Autoren dürfen nicht mit übertriebener Bürokratie belastet werden. (BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder)
Ach ja, falls dem ganzen ürbigens nicht nachkommen möchte, so hat die Nichtbeachtung der Vorschrift unter Umständen unangehme Folgen: da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden. Ob dieses Geld dann eigentlich auch für den Aufbau des benötigten Rechenzentrums der Deutschen Nationalbibliothek genutzt wird?







Was passiert wohl, wenn jeder, der deutschsprachige Inhalte im Netz veröffentlicht, diese auch immer brav an die Nationalbiliothek übermittelt? Exlodiert denen nicht der Server bei den Datenmengen?
Ein Hoch auf die deutschen Bürokraten.